Jugendordnung

Jugendordnung der Vereinsjugend des SC Hellas Magdeburg e.V.


§1 Begriff, Name, Sitz

Die Vereinsjugend des SC Hellas ist die Jugendorganisation des SC Hellas Magdeburg e.V., Mitglieder der Vereinsjugend sind alle Kinder und Jugendlichen des SC Hellas. Der Bereich der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Mitglieder des SC Hellas, die das 27. Lebensjahr (laut KJHG) noch nicht vollendet haben, sowie die gewählten und berufenen Jugendvertreter bilden die Vereinsjugend.

§2 Aufgaben / Ziele

Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet selbstständig über die Verwendung ihrer Mittel. Aufgaben der Vereinsjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat: Förderung des Sports als Teil der Jugend- und Sozialarbeit, Pflege der sportlichen Betätigung, Gesunderhaltung und Lebensfreude, Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit Situationen der Kinder und Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge, Verbreitung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitmäßiger Geselligkeit Zusammenarbeit mit der Sportjugend Magdeburg und anderen Vereinsjugenden Pflege der internationalen Verständigung, Sport als eine lebensbegleitende Freizeitbeschäftigung zu gestalten, Durchführung von Jugenderholungsmaßnahmen / Ferienfreizeiten.

§3 Grundsätze

Die Vereinsjugend ist parteipolitisch unabhängig und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein. In ihrem gesellschaftlichen Engagement tritt sie für Friedenssicherung, Völkerverständigung, die Integration von sozialen Randgruppen, Achtung der Menschenrechte sowie religiöser und weltanschaulicher Toleranz ein. Sie setzt sich für den Schutz und den Erhalt der Umwelt ein. Sportliche Jugendarbeit ist Jugendarbeit mit dem Mittel Sport auf der Grundlage der KJHG.

§4 Organe

Organe der Vereinsjugend des SC Hellas sind:
a – der Vereinsjugendtag
b – der Vorstand

§5 Vereinsjugendtag

1. Stellung
Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Vereinsjugend des SC Hellas.
2. Aufgaben
Aufgaben des Vereinsjugendtages sind:
Festlegung der Richtlinien in der Jugendarbeit, Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes, Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge, Beschlussfassung über die Jugendordnung, Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
3. Zusammentritt
Der Vereinsjugendtag tritt mindestens alle 3 Jahre zusammen. Über den Termin und den Ort beschließt der Vorstand, wenn der vorherige Vereinsjugendtag keine Festlegung getroffen hat. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von 3 Wochen einberufen werden.
4. Einladung
Der Vereinsjugendtag wird vom Jugendwart oder dem Stellvertreter unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
5. Tagungsleitung
Der Vereinsjugendtag wird von einem Tagungspräsidium geleitet, dass der Vereinsjugendtag wählt. Aus seiner Mitte wird der Versammlungsleiter bestimmt. Über den Vereinsjugendtag ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
6. Anträge
Anträge zum Vereinsjugendtag können von allen Mitgliedern der Vereinsjugend gestellt werden. Diese Anträge müssen mindestens 3 Wochen vor dem Vereinsjugendtag schriftlich mit Begründung dem Vorstand vorliegen. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn der Vereinsjugendtag mit der Mehrheit der Anwesenden die Dringlichkeit anerkennt. Anträge auf Änderung der Ordnung können als Dringlichkeitsanträge nicht eingebracht werden.
7. Beschlussfähigkeit
Der ordnungsgemäße einberufene Vereinsjugendtag ist unabhängig von der Anzahl der Anwesenden. Der Vereinsjugendtag wird beschlussfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
8. Abstimmung und Wahl
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten Delegierten. Beschlüsse zur Änderung der Ordnungen erfordern eine 2/3 Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen. Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter vorgeschlagen und durch Beschluss der Delegierten bestätigt. Abwesende können gewählt werden, wenn sie vorher ihre Bereitschaft schriftlich erklärt haben.

§6 Vorstand

1. Wahl und Zusammensetzung
Der Vorstand der Vereinsjugend wird vom Vereinsjugendtag gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern besteht die Möglichkeit der Kooptierung. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Jugendwart und den Stellvertretern
2. Aufgaben und Arbeitsweise des Vorstandes der Vereinsjugend ist auf folgende Bereiche ausgerichtet:
sportfachliche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Ferienfreizeiten, Jugenderholung/internationale Begegnungen, politische Jugendarbeit, Projektarbeit, Mädchen- und Frauenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit
Der Vorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des SC Hellas, der Jugendordnung, sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich. Auf Beschluss des Vorstandes kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
3. Vertretung
Der Jugendwart und die Stellvertreter vertreten die Vereinsjugend nach Innen und nach Außen. Der Jugendwart wird in den Vorstand des SC Hellas kooptiert.

§7 Finanzen

Die Vereinsjugend finanziert sich aus Eigenmitteln, Zuwendungen, Mitteln des Vereins, Spenden und sonstige Einnahmen.

§8 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist jeweils vom 01.09. bis 31.08.

§9 Auflösung

Die Auflösung der Vereinsjugend kann nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu einem ordentlichen oder außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Bei Auflösung der Vereinsjugend geht das Vermögen ausschließlich in das Vermögen des SC Hellas über.

§10 Inkrafttreten

Die Jugendordnung wurde auf dem Vereinsjugendtag am 27.02.2001 in Magdeburg beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.